AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen, Leistungen, Montage-, Service- und Planungsleistungen zwischen der CANTEX GmbH und ihren Kunden, sofern diese Unternehmer im Sinne des §14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder juristische Personen des Privatrechts (z. B. eingetragene Vereine, kirchliche Einrichtungen, Schulen, Kommunen) sind.

(2) Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des §13 BGB.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.

§ 2 – Angebote, Vertragsschluss, Planungsleistungen

(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

(2) Bestellungen gelten als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erfolgende Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Leistung zustande.

(3) Planungsleistungen im Rahmen der Angebotserstellung sind grundsätzlich kostenlos und dienen ausschließlich der Vorbereitung eines möglichen Auftrags.

(4) Erfolgt keine Beauftragung, dürfen Planungen, Zeichnungen, Konzepte und 3D Modelle weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden.

(5) Auf Wunsch kann der Kunde gegen gesonderte Vergütung Nutzungsrechte an der Planung erwerben (Planungsfreikauf). Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung über.

(6) Änderungen oder zusätzliche Planungsleistungen werden nach Aufwand berechnet.

§ 3 – Preise, Zahlungsbedingungen, Abschlagszahlungen

(1) Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, zuzüglich Verpackung, Transport, Montage und gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Montageleistungen werden nach Arbeitsstunden, Fahrzeit der Monteure sowie Kilometerpauschale für Fahrzeuge abgerechnet.

(3) Kundendienstleistungen werden nach Arbeitswerten (AW) abgerechnet. Ein AW entspricht 15 Minuten. Angefangene AW werden berechnet. Anfahrtskosten werden gesondert berechnet.

(4) Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Firmensitz.

(5) Leistungen außerhalb der Geschäftszeiten bedürfen gesonderter Vereinbarung und können mit Zuschlägen berechnet werden. Die Höhe der Zuschläge ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.

(6) Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind grundsätzlich arbeitsfrei. Einsätze an diesen Tagen werden nicht angeboten.

(7) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort netto fällig.

(8) Bei größeren Projekten, Sonderanfertigungen oder bei Bestellung von Geräten mit längerer Lieferzeit sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(9) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer gemäß §288 BGB.

§ 4 – Preisanpassung

(1) Preisänderungen sind zulässig, wenn sich nach Vertragsschluss Kosten für Material, Löhne, Energie oder Transport nachweislich ändern und diese Änderungen die Kalkulation beeinflussen, insbesondere bei längeren Lieferzeiten oder verzögerten Abrufen.

(2) Preissenkungen werden in gleichem Umfang berücksichtigt wie Preiserhöhungen.

§ 5 – Mitwirkungspflichten des Kunden / Baustellenvoraussetzungen

(1) Der Kunde stellt sicher, dass Montage und Service ungehindert durchgeführt werden können.

(2) Erforderliche Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Strom und Gas müssen bauseits bis zum Aufstellungsort vorhanden sein.

(3) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen, falscher Angaben oder Leistungen anderer Gewerke gehen zulasten des Auftraggebers.

(4) Für Mängel oder Schäden, die durch Leistungen Dritter oder bauseitige Gegebenheiten verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.

§ 6 – Sicherheits- und Zugangsbeschränkungen

(1) Bei Einsatzorten mit Sicherheits-, Zutritts- oder Begleitpflichten trägt der Auftraggeber die Verantwortung für rechtzeitige Zugangsgewährung.

(2) Wartezeiten und zusätzliche Aufwendungen gelten als Arbeitszeit und sind vergütungspflichtig.

(3) Zusatzfahrten aufgrund verweigerter oder verzögerter Zutrittsgewährung sind gesondert abrechenbar.

§ 7 – Lieferung, Annahmeverzug, Lagerung

(1) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Lagerkosten, Versicherungskosten sowie sonstige entstandene Mehrkosten zu berechnen. Lager- und Versicherungskosten werden nach Aufwand berechnet. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden.

(2) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur bzw. bei Annahmeverzug auf den Kunden über.

§ 8 – Gebrauchtgeräte

(1) Gebrauchtgeräte werden als solche verkauft. Maßgeblich ist die Zustandsbeschreibung im Angebot.

(2) Technisch geprüfte Gebrauchtgeräte unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe. Verschleißteile und altersbedingte Abnutzung sind ausgenommen.

(3) Ungeprüfte Geräte oder Geräte zum Zweck der Ersatzteilgewinnung werden unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, ausgenommen bei Arglist oder Vorsatz.

(4) Montage von Gebrauchtgeräten begründet keine Haftung für den Gerätezustand, sondern nur für die fachgerechte Montage und den Anschluss.

§ 9 – Mängelhaftung und Haftung

(1) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(2) Schadensersatz wird nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geleistet und ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.

§ 10 – Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der CANTEX GmbH.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die hieraus entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt an die CANTEX GmbH ab.

(3) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller. Bei Verarbeitung mit anderen Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen.

(4) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen untrennbar verbunden, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zum Wert der anderen verbundenen Sachen.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

§ 11 – Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

§ 12 – Gerichtsstand und Recht

(1) Gerichtsstand ist der Sitz der CANTEX GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 13 – Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt das gesetzliche Recht.

CANTEX-GmbH Stand: 01.01.2026